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   VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142   

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VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 (https://dejure.org/2014,38594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 (https://dejure.org/2014,38594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 (https://dejure.org/2014,38594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung: versäumte Rechtsmittelfrist; falsch adressierte Rechtsmittelschrift; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Auch bei Anerkennung einer Weitergabepflicht muss das Gericht dem Rechtsmittelführer nicht die Verantwortung für die Fristeinhaltung abnehmen (BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173, 3175; B.v. 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343; BVerwG, B.v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901), weshalb es keine außergewöhnlichen fristwahrenden Maßnahmen ergreifen muss (Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 77).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Auch bei Anerkennung einer Weitergabepflicht muss das Gericht dem Rechtsmittelführer nicht die Verantwortung für die Fristeinhaltung abnehmen (BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173, 3175; B.v. 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343; BVerwG, B.v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901), weshalb es keine außergewöhnlichen fristwahrenden Maßnahmen ergreifen muss (Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 77).
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Verschuldet in diesem Sinne ist eine Fristversäumung dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfG, B.v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - BVerfGE 86, 280, 285; BVerwG, U.v. 8.3.1983 - 1 C 34.80 - BayVBl 1983, 476).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Verschuldet in diesem Sinne ist eine Fristversäumung dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfG, B.v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - BVerfGE 86, 280, 285; BVerwG, U.v. 8.3.1983 - 1 C 34.80 - BayVBl 1983, 476).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Auch bei Anerkennung einer Weitergabepflicht muss das Gericht dem Rechtsmittelführer nicht die Verantwortung für die Fristeinhaltung abnehmen (BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173, 3175; B.v. 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343; BVerwG, B.v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003, 901), weshalb es keine außergewöhnlichen fristwahrenden Maßnahmen ergreifen muss (Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 77).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit - auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts - sorgfältig zu überprüfen hat (BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2014 - 5 TaBV 6/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurückweisung, Beschwerde, unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Vielmehr ist es fahrlässig, wenn nicht gar grob fahrlässig (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 2.4.2014 - 5 TaBV 6/14 - juris Rn. 20), wenn der Prozessbevollmächtigte das Original demnach "blind" unterschrieben und nicht mehr darauf geachtet hat, ob im Adressfeld das zuständige Rechtsmittelgericht eingetragen ist.
  • VGH Bayern, 06.11.2002 - 10 ZB 02.2326
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
    Unter Berücksichtigung der für die Bearbeitung erforderlichen Tätigkeiten (Eingangsbehandlung und Zuleitung zur zuständigen Geschäftsstelle durch die Posteinlaufstelle, Bearbeitung durch die Geschäftsstelle, Vorlage an und Bearbeitung durch den Vorsitzenden Richter, Rückgabe an die Geschäftsstelle; vgl. hierzu BayVGH, B.v. 6.11.2002 - 10 ZB 02.2326 - juris Rn. 11) konnte eine Weiterleitung des Schreibens binnen dreier Tage bei der Fülle der täglich in der Geschäftsstelle und durch die Richter des erkennenden Senats zu bearbeitenden Eingänge im üblichen Geschäftsgang nicht erwartet werden.
  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 1/15

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verlängerbarkeit der Frist für die

    a) Eine Fristversäumung ist dann verschuldet, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 Rn. 7 mwN; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2008 - 3 L 68/06 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726

    Anordnungen zur Hundehaltung - Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20

    Blinder Prozessbevollmächtigter; Beschwerdefrist; einlegen beim falschen Gericht;

    11 Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit - auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts - sorgfältig zu überprüfen hat (BVerwG, Beschl. v. 16. November 1982 - 9 B 14473.82 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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